gurke des tages :
Das Bundessozialgericht in Kassel hat jetzt entschieden, dass Übersetzungen von Gebrauchsanweisungen keine kreativen publizistischen Werke sind. Selten hat man ein lebensfremderes Urteil gesehen. Die meisten Gebrauchsanweisungen sind doch reine Kunstwerke. Wir zitieren aus einem koreanischen Computer-Handbuch: „Nimmer etwas auf den Stromschnur liegen zu gestatten. Nimmer diesen Monitor legen, wo der Schnur von Personen darauf spazierengehen grausam behandelt wird.“ Wenn das keine Kunst ist …