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Archiv-Artikel

grundgesetzwidrige rückmeldegebühr

Die vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Mitte März für grundgesetzwidrig erklärte Rückmeldegebühr für Studenten in Baden-Württemberg soll nun auch in Berlin auf den Prüfstand. Der Landeschef der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), Ulrich Thöne, kündigte an, beim Bundesverwaltungsgericht ein ruhendes Verfahren zur Rückmeldegebühr für Berliner Studenten wieder aufnehmen zu wollen. Die Chance, auch in Berlin eine Aufhebung der Gebühr zu erreichen, stehe nicht schlecht.

Ob dann auch rückwirkend für die vergangenen Jahre an die Studenten Geld zurückgezahlt werden müsse, ist allerdings eher unwahrscheinlich. Das sei alles „Kaffeesatzleserei“, äußerte sich ein FU-Sprecher zu der Frage.

Das Bundesverfassungsgericht hatte entschieden, dass die 1997 eingeführte Rückmeldegebühr für Studenten an den Hochschulen Baden-Württembergs gegen das Grundgesetz verstoße. Die Höhe der Gebühr von 100 Mark (51,13 Euro) stehe in einem „groben Missverhältnis“ zu dem Zweck, die Kosten für die Bearbeitung der Rückmeldung zu decken. Diese lägen durchschnittlich bei nur 8,33 Mark (4,25 Euro).