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Archiv-Artikel

eingenordet Ausbeutungsgeld

Klar, liebes Landgericht Kiel, schon recht. Krankenpflegeschülerinnen darf ein Drittel weniger als das Ausbildungsgehalt zahlen, wer nicht an Flächen- oder Branchentarife gebunden ist. 500 bis 600 Euro reichen, um „die Krankenpflegeschülerin in ihrer Ausbildung wirksam zu unterstützen“, hast du geurteilt. Und wenn das Geld nicht zum Leben reicht? Dann können die doch neben ihrer 50-Stunden-Woche noch putzen gehen. Vielleicht sogar im selben Krankenhaus, denn solche Tarifflüchtlinge haben sicher auch den Reinigungsdienst längst an eine Billigheimer-Firma ausgelagert. Wir jedenfalls werden vor der nächsten Herzattacke erstmal nachfragen, wo das nächste Krankenhaus mit Flächentarifvertrag liegt. Und noch eine Frage: Gelten für Krankenpflegeschüler eigentlich andere Sätze? Oder sollen wir da mal mit einem großen Binnen-I aushelfen?