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Archiv-Artikel

der rechte rand Die „Ammerländer Skins“ vor Gericht

Die Haare der Angeklagten sind lang und auch ohne szenetypische Kleidung treten die 18- bis 35-jährigen Männer, die sich einst „Ammerländer Skins“ nannten, vor Gericht auf. Vor knapp drei Jahren griffen Lars G., Falko L., Simon B., Marc R. und Rene Sch. in Uplengen bei Westerstede einen Jugendclub an. Nun hat die Jugendkammer des Landgerichts Oldenburgs sie am 15. Juni verurteilt – wegen „gemeinschaftlich begangener Körperverletzung“.

Große Öffentlichkeit hat die mehrtägige Verhandlung nicht erfahren. „Dieses geringe Interesse hat mich verwundert“, sagt Claudia Clemens der taz – das seien doch „Nazis“, die „brutal“ zugeschlagen hätten. Claudia Clemens heißt eigentlich anders, ihren richtigen Namen aber möchte sie nicht veröffentlicht sehen, um weitere Gefährdungen zu vermeiden. Denn gleich nach dem damaligen Überfall erhielt sie eine SMS: „Pass auf was, du sagst“, stand drin, „ansonsten kriegst du Ärger mit den Ammerländer Skins“, erinnert sich die 18-Jährige heute. Vor Gericht hat sie dennoch ausgesagt.

Am Abend des 29. Dezember 2003 wollten G. und L. sie vom Jugendclub abholen. „Das wollte ich nicht“, sagt die damals 15-Jährige heute. Kennengelernt hatte Clemens die Rechten über eine Freundin, wollte jedoch schon lange nichts mehr „mit denen“ zu tun haben. Vor dem Jugendzentrum brach ein Streit mit einem weiteren Jugendlichen aus. Als ein Rechter den Jugendlichen schlug, kamen dessen Bekannte heraus. Die späteren Angeklagten G. und L. liefen zu ihrem Wagen und fuhren weg. Im nahe gelegenen Bad Zwischenahn trafen sie auf B., R. und Sch. und beschlossen, zurück zum Jugendzentrum zu fahren. Dort angekommen, stürmten sie Naziparolen rufend hinein. Die Eindringlinge schlugen um sich, später gesteht B., gezielt gegen „Ausländer“ vorgegangen zu sein. Zwei türkischstämmige Zehnjährige, die sich auf der Toilette versteckt hatten, sollen die Rechten mit einem Baseballschläger geschlagen haben.

Einem Jugendlichen gelang es, aus dem Club zu fliehen. Auf der Straße holte B. ihn ein. Wie in dem Film „American History X“ zwang er den 15-Jährigen, in den Bordstein zu „beißen“. B. sprang auf das Genick des Jugendlichen, der sich „in Todesangst“ etwas wegdrehen konnte. Beim zweiten Versuch, so eine Zeugin, rutschte B. ab. „Hast Glück gehabt“, soll der stark Betrunkene gesagt haben.

Vor Gericht betont B., „absichtlich vorbeigesprungen“ zu sein. Überhaupt bemühen sich alle Angeklagten, wohlsituiert zu erscheinen. Die einschlägig Vorbestraften versuchen durch ihr Verhalten Strafmilderung herauszuholen. Die Kammer verurteilt sie dennoch zu Bewährungs und Geldstrafen. G., der schon wegen anderer Straftaten inhaftiert war, erhält erneut eine Haftstrafe. Eine „schädliche Neigung“ indes kann Richter Dietrich Janßen lediglich bei Simon B. ausmachen.