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Archiv-Artikel

das wichtigste Karlsruhe verbietet Heß-Gedenkmarsch

Von CHR

KARLSRUHE taz ■ Der für Samstag geplante Rudolf-Heß-Gedenkmarsch in Wunsiedel bleibt verboten. Das Bundesverfassungsgericht hat gestern einen Eilantrag der Organisatoren abgewiesen. Den hatte der rechtsextreme Hamburger Rechtsanwalt Jürgen Rieger bereits am Freitag eingereicht. Die Klage der Neonazis werfe zwar „schwierige Rechtsfragen“ auf. Das Demo-Verbot könne aber bestehen bleiben, weil der Gedenkmarsch ohnehin jedes Jahr stattfinde. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte das Verbot auf eine erst seit Mai geltende neue Strafvorschrift gestützt, die die Billigung und Verherrlichung der NS-Herrschaft verbietet. Im Hauptsache-Verfahren wollen die Richter prüfen, ob die Verschärfung mit dem Grundgesetz vereinbar war. Voriges Jahr waren rund 3.800 Anhänger des Hitler-Stellvertreters Heß nach Wunsiedel gekommen. CHR