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Archiv-Artikel

das wichtigste OLG: Kein Verfall von Prepaid-Guthaben

MÜNCHEN dpa ■ Nach einem Musterurteil dürfen Prepaid-Guthaben für Handys nicht mehr verfallen. Das entschied das OLG München gestern im Verfahren gegen den viertgrößten Mobil-Netzbetreiber O2. Bestimmungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von O2, wonach nicht genutzte Restguthaben nach einer bestimmten Zeit verfallen, seien nicht zulässig. Mit der Entscheidung bestätigte der 29. OLG-Zivilsenat das Urteil des Landgerichts München I. Eine Revision ließ das OLG nicht zu, O2 kann sich aber noch an den Bundesgerichtshof wenden. O2 hatte argumentiert, dass durch die Aufrechterhaltung von Verträgen inaktiver Kunden erhebliche Verwaltungskosten entstünden. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg sieht durch das Urteil „die Rechte der Millionen Handynutzer mit Prepaid-Verträgen“ gestärkt. (Az. 29 U 2294/06)