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Archiv-Artikel

das wichtigste Preisdumping verboten

Lebensmittel dürfen nicht unter Beschaffungspreis verkauft werden. Begründete Ausnahmen möglich

BERLIN ap ■ Als Konsequenz aus den Gammelfleischskandalen wird künftig der Verkauf von Lebensmitteln unter deren Beschaffungspreis verboten. Auf diese Maßnahme gegen Preisdumping verständigten sich Verbraucherminister Horst Seehofer und Wirtschaftsminister Michael Glos (beide CSU). Eine Sprecherin sagte, der Entwurf für eine Neufassung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen sei bereits in Arbeit.

Allerdings werde es auch künftig Ausnahmen geben. So darf unter Einstandspreis verkauft werden, wenn der Verderb der Ware kurz bevorsteht, zum Beispiel am Ende eines Wochenmarkttags. Verramscht werden darf auch Ware, deren Mindesthaltbarkeitsdatum demnächst abläuft, wenn darauf ausdrücklich hingewiesen wird. Eine weitere Ausnahme gilt für Saisonartikel wie Schokoweihnachtsmänner nach den entsprechenden Feiertagen.