cross-border-leasing : Die Basta-Fraktion schlägt zurück
Jetzt haben die Sankt Augustiner es schriftlich: Laut professoralem Gutachten ist ihr Bürgerbegehren gegen das geplante Cross-Border-Leasing formal unzulässig. Wenn der Stadtrat der Auffassung folgt – und alles andere wäre eine Überraschung – liegt Sankt Augustin voll im Trend: Denn seit 1994 ist jedes dritte Bürgerbegehren an „formalen Gründen“ gescheitert.
KOMMENTAR VON SUSANNE GANNOTT
Wieder einmal muss die angeblich fehlende „Kostendeckung“ als fadenscheiniges Argument herhalten. Aber wenn die honorigen Stadtväter und -mütter solche Angst vor Schadensersatzklagen in Millionenhöhe haben: Wer zwingt sie denn, einen CBL-Vertrag abzuschließen, bevor endgültig geklärt ist, ob die Bürger ein solches Geschäft überhaupt wollen? Und wieso eigentlich sollen wir Bürger erklären, wie die Einnahmelücken für geplatzte dubiose Geschäfte zu füllen sind? Wo wir uns doch gar nicht mit Haushaltsfragen befassen dürfen, wie das Gutachten weiter sagt.
Freilich ist das Argument, CBL sei ein „Kreditgeschäft“ und damit eine haushaltsrelevante Sache, bei der die Bürger nicht mitzureden hätten, ziemlich hahnebüchen. Schließlich ist alles irgendwie „haushaltsrelevant“ – weil natürlich alles Geld kostet. Die Bürger wollen nicht, dass ein bestimmtes Schwimmbad geschlossen wird? Ist leider nicht im Haushalt drin. Sie wollen, dass die Stadt mehr Jugendzentren einrichtet – oder sie nicht schließt? Würden wir ja gerne, aber leider, leider... Mit diesem Argument kann man so gut wie jede Initiative totschlagen.
Überhaupt sind „Wir in NRW“ als begehrende Bürger stark eingeschränkt, was unsere Themenauswahl angeht: Auch bei der Planung von Großprojekten, Gewerbegebieten oder Windkraft- und Mobilfunkanlagen dürfen wir unseren Ratspolitikern nicht reinreden. Im Gegensatz übrigens zu Bayern, wo sich fast ein Drittel aller Bürgerbegehren mit eben diesen – zugegebenermaßen recht interessanten – Themenkomplexen befasst.
Und wo wir schon beim Vergleichen sind: Wieso eigentlich ist ein Bürgerbegehren gegen Cross-Border-Leasing in Sankt Augustin „formal unzulässig“, in Bergisch Gladbach und Bochum dagegen nicht? In Bergisch Gladbach hatten erst im letzten September über 22.000 Bürgerinnen und Bürger der CDU ein CBL-Geschäft per Bürgerentscheid vermiest. Und in Bochum unterstützt die CDU sogar ein Bürgerbegehren gegen CBL, das denselben Wortlaut hat wie in Sankt Augustin. Was am einen Ort also offenbar rechtens ist, soll an einem andern nicht billig sein? Das riecht doch förmlich nach Willkürentscheidung!
Der Zweck der Übung in Sankt Augustin ist natürlich klar: Die CDU will sich nicht inhaltlich mit ihren Bürgern auseinander setzen und nutzt jeden noch so dünnen formaljuristischen Strohhalm, um das zu vermeiden. Dahinter steht freilich ein höchst undemokratischer Anspruch: dass die Volksvertreter es eben besser wissen als der gemeine Bürger. Was gut für die Stadt ist, bestimmen wir Politiker, basta!