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Archiv-Artikel

bvg und fahrgastrechte Selten schöne Wahlkampf-Prosa

Die Verkehrssenatorin überschreibt ihre Pressemitteilung mit dem Satz „Senat will die Rechte der Fahrgäste stärken“. Das ist ein selten schönes Beispiel für PR-Prosa. Zur Erinnerung: Die BVG gehört dem Land und damit den BerlinerInnen. Die BerlinerInnen zahlen über ihre Steuern Jahr für Jahr Millionenzuschüsse an die Verkehrsbetriebe. Selbige per Vertrag zu Pünktlichkeit und Kundenfreundlichkeit zu verpflichten ist keine politische Glanzleistung – es ist vielmehr eine Selbstverständlichkeit.

KOMMENTAR VON ULRICH SCHULTE

Wie lax die BVG mit dem Thema „Fahrgastrechte“ verfährt, lässt sich an ungezählten Beispielen dokumentieren. Das Unternehmen erhöht die Ticketpreise im August kräftig und verspricht, dass im kommenden Jahr die Preise gleich bleiben. Ups, der Diesel ist so teuer, wir müssen vielleicht doch teurer werden, heißt es im September. Fahrgastrechte?

In U-Bahnen patrouillieren unterbezahlte Kontrolleure privater Firmen. Dem Touristen, der aus Unwissenheit nicht stempelt, erklären sie, seinen Namen „nur mal so“ aufzuschreiben, um lästige Diskussionen zu vermeiden. Die Beschwerdestelle sagt dem Erwischten, dem mildernde Umstände versprochen wurden, anderes: Strafe muss sein, schließlich gibt’s die Beförderungsbedingungen – und so was könne ja jeder erzählen. Fahrgastrechte?

Die BVG benimmt sich manchmal so, als gehörten ihr nicht nur U-Bahnen und Busse, sondern auch die Stadt, durch die sie fahren. Die Idee des Senates ist daher richtig und zu loben. Und wenn sie nur dazu führt, dass BVG-Manager lernen, wie man das Wort „Fahrgastrechte“ buchstabiert.