bundeswehr & berger : Beratung ist gut, Kontrolle besser
Erst die Bundesanstalt für Arbeit, jetzt die Bundeswehr: Beraterverträge bei Ministerien oder bei Behörden haben einen anrüchigen Klang bekommen. Fast entsteht der Eindruck, als sei es unzulässig, wenn eine öffentliche Einrichtung sich Rat von außen holt. Dieser Eindruck wäre falsch. Problematisch sind nicht Beraterverträge – problematisch sind die Bedingungen, unter denen sie zustande kommen, und die Geheimnistuerei hinsichtlich der Vereinbarungen.
KOMMENTARVON BETTINA GAUS
Externes Fachwissen kann dazu beitragen, dass teure Fehler vermieden werden – selbst wenn es noch so hoch bezahlt wird. Ob es sinnvoll oder überflüssig ist, eine Firma zu beschäftigen, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Der Wunsch, die Teilprivatisierung der Bundeswehr mit Hilfe einer Unternehmensberatung umzusetzen, hört sich zunächst vernünftiger an als der Wunsch, das Image der Bundesanstalt für Arbeit für viel Geld aufzupolieren, auch wenn beide Versuche gescheitert sind. Das ist jedoch kein fundiertes Urteil. Um die Sachlage wirklich einschätzen zu können, müsste man den genauen Inhalt der jeweiligen Verträge kennen – und das wird nicht einmal parlamentarischen Gremien zugestanden. Darin liegt der eigentliche Skandal.
Es verletze die Rechte der Partnerfirma, wenn Einzelheiten ihres Vertrages mit der Bundesanstalt für Arbeit öffentlich bekannt würden, hat deren Chef Florian Gerster erklärt. Wie bitte? Eine steuerfinanzierte Institution ist kein Privathaushalt. Die Bevölkerung sollte einen Anspruch darauf haben, dass wenigstens ihre gewählten parlamentarischen Vertreter jederzeit Einsicht in Verträge nehmen dürfen, die mit öffentlichen Mitteln finanziert werden. Wenn die Rechtslage derzeit anders ist, dann müssen halt die entsprechenden Gesetze geändert werden. Dringend.
Es wäre einer Unternehmensberatung nicht angenehm, wenn der Inhalt von Verträgen nicht vertraulich bliebe? Schon möglich. Aber niemand wird gezwungen, öffentliche Aufträge anzunehmen. Im Falle einer ordnungsgemäßen Ausschreibung ist übrigens die Auswahl an möglichen Auftragnehmern größer. Das ist der Sinn einer solchen Prozedur. Wenn sie nicht korrekt eingehalten wird, dann ist der Eindruck unabweisbar, dass hier gemauschelt werden soll. Wer einen solchen Vorwurf nicht eindeutig widerlegen kann, muss den Hut nehmen. Rudolf Scharping ist schon weg. Florian Gerster noch nicht.
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