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Archiv-Artikel

banker vor gericht Bitteres Urteil zur Bank

Es ist bitter. Für alle, die unter dem Berliner Sparkurs leiden, muss es wie Hohn vorkommen: Die Klage der Bankgesellschaft gegen ihre ehemaligen Manager wurde abgewiesen. Oder anders gesagt: Diejenigen, die für das Milliarden-Desaster bei dem mehrheitlichen landeseigenen Bankkonzern verantwortlich sind, müssen zunächst keinen Schadenersatz leisten. Sie kommen finanziell ungeschoren davon, falls sie nicht noch in einem Strafverfahren zu einer Geldstrafe verurteilt werden. Auch wenn sie dem Empfinden vieler Berliner widerspricht – die Entscheidung des Gerichts muss wohl akzeptiert werden.

Kommentar von RICHARD ROTHER

Experten haben von Beginn an darauf hingewiesen, dass es schwer werden würden, die Verantwortlichen zur Kasse zu bitten. Schließlich reicht juristisch nicht, dass Schaden – für die Bank und ihren Eigentümer – entstanden ist, etwaiges Fehlverhalten muss konkret aufgezeigt werden. Dass Kredite pflichtwidrig und zum Schaden der Bank vergeben worden sind – dies hat offenbar auch dem früheren Chef der Banktochter BerlinHyp und CDU-Chef Klaus Landowsky nicht nachgewiesen werden können.

Allerdings: Noch ist nicht aller Verhandlungstage Abend. Die Bank hat die Möglichkeit, in Berufung zu gehen, und in den strafrechtlichen Verfahren stehen die Hauptverhandlungen noch aus. Der Auftakt der juristischen Aufarbeitung des größten Bankenskandals der Bundesrepublik ist bislang aber enttäuschend. Und er scheint ein bekanntes Brecht-Wort zu bestätigen: Was ist schon der Überfall auf eine Bank im Vergleich zur Gründung einer Bank?