arbeitsgericht : Den Gegner aufgebaut
Kürzen will gelernt sein. Seit er im Amt ist, nimmt sich der rot-rote Senat vor, beim Personal im öffentlichen Dienst zu sparen. Bisher ist er damit noch nicht sehr weit gekommen. Und gestern musste er vor dem Berliner Arbeitsgericht eine empfindliche Schlappe einstecken. Das Gericht erklärte den Blitzaustritt aus dem Kommunalen Arbeitgeberverband (KAV) schlicht für unwirksam, für die Berliner Arbeiter könnten nun die Potsdamer Tariferhöhungen fällig werden.
Kommentar von RICHARD ROTHER
Die Schlappe hat sich der Senat allerdings selbst zuzuschreiben, hat er doch seinen vom unbedingten Sparwillen motivierten Verbandsaustritt offenbar so dilettantisch vorbereitet, dass er zunächst vor Gericht keinen Bestand hat. Bei mehr politisch-taktischer Weitsicht hätte der Senat die bevorstehenden Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst absehen und seine KAV-Mitgliedschaft eben etwas früher kündigen können.
Selbst die Notbremse, der Blitzaustritt, wurde formal ziemlich lax vorbereitet, wie gestern vor Gericht deutlich wurde. So widersprachen sich die Begründungen für den Austritt auf Einladungsschreiben und Protokollen der entscheidenden Sitzung. Dass die Gewerkschaften versuchen, von solchen formalen Schwächen zu profitieren, ist klar. Ihr gutes Recht ist es schließlich, sich juristisch und politisch gegen die ihrer Ansicht nach ungerechten Sparvorgaben zu wehren.
Die Gewerkschaften können sich nun erst einmal die Hände reiben. Bei den bevorstehenden Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst hat sich ihre Ausgangsposition zwar nicht wesentlich verbessert, aber die juristische Niederlage des Senats dürfte ihnen Auftrieb geben.
Für den Senat gilt, was im Sport oft für allzu siegesgewisse Mannschaften gilt: Wer durch eigene Fehler den Gegner aufbaut, muss sich über Rückschläge nicht wundern.