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Zwangsberatung

Die Studi-Vertretung der FU hat sich gegen die Universitätsverwaltung durchgesetzt. Am Mittwoch beschloß der Akademische Senat auf Antrag der Studierenden, daß die vor einem Jahr eingeführte „Zwangsberatung“ abgemildert werden muß. Künftig haben die Studierenden, die bei Überschreitung der Regelstudienzeit zu einem Beratungsgespräch eingeladen werden, keinen Nachweis über ein Fortschreiten ihres Studiums mehr vorzulegen. Außerdem müssen sie nur noch zweimal im Grundstudium und einmal im Hauptstudium zur Beratung erscheinen, danach entfällt die Beratungspflicht. Damit werden die schärferen Regelungen der FU- Satzung auf die gesetzlichen Vorschriften des Hochschulgesetzes zurückgestutzt.taz

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