Zugeständnis an Kindsmörder: Gäfgen darf Entschädigung behalten
Das Amtgericht Frankfurt hat entschieden: Kindesmörder Gäfgen darf über 3.000 Euro verfügen, die ihm wegen der Folterdrohung der Polizei zugesprochen wurden.
FRANKFURT/MAIN dpa | Der hoch verschuldete Kindsmörder Magnus Gäfgen kann die 3000 Euro Entschädigung persönlich beanspruchen, die er vom Land Hessen wegen einer illegalen Folterdrohung bekommt. Das hat das Amtsgericht Frankfurt entschieden, wie der zuständige Richter Roland Glöckner am Dienstag sagte.
Er bestätigte damit einen Bericht der Frankfurter Rundschau. Die Entscheidung ist aber noch nicht rechtskräftig. Gäfgens Insolvenzverwalter könne beim Landgericht auf Auszahlung des Geldes klagen oder beim Oberlandesgericht (OLG) Beschwerde einlegen.
Das Amtsgericht stützte sich in seiner Entscheidung auf die Auffassung des OLG, wonach es sich um einen unpfändbaren und damit nicht zur Insolvenzmasse gehörenden Anspruch handele. Die Forderung des Insolvenzverwalters lehnte es daher ab.
Folterdrohung im Verhör
Das Frankfurter OLG hatte Gäfgen die 3.000 Euro im Oktober 2012 wegen der Folterdrohung in einem Polizeiverhör zugesprochen. Das so in zweiter Instanz rechtskräftig verurteilte Land Hessen hatte den Betrag Anfang 2013 bei der Hinterlegungsstelle des Amtsgerichts eingezahlt. Dort wurde die Weiterleitung des Geldes an den Insolvenzverwalter verfügt. Gäfgens Verteidiger hatte dagegen Einspruch eingelegt.
Gäfgen hatte 2002 den Frankfurter Bankierssohn Jakob von Metzler entführt und getötet - dafür war er vom Landgericht Frankfurt zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Die Polizei hatte Gäfgen nach der Entführung im Verhör Folter angedroht, um das Versteck des Jungen zu erfahren. Dass dieser schon tot war, wussten der frühere Polizeivizepräsident Wolfgang Daschner und sein Vernehmungsbeamter nicht.
Kindsmörder forderte Schadensersatz
Gäfgen hatte wegen der Folterandrohung 10.000 Euro Schmerzensgeld und Schadenersatz in unbekannter Höhe vor dem Landgericht erstreiten wollen. Dieses gestand ihm wegen „schwerer Verletzung der Menschenwürde“ und Berufung auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) eine Entschädigung von 3000 Euro plus Zinsen zu.
Dagegen hatte das Land Hessen Beschwerde beim OLG eingelegt, ohne Erfolg. Die beiden Polizeibeamten waren wegen Nötigung verurteilt worden, eine Geldstrafe wurde ihnen aber nur angedroht.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Rekrutierung im Krieg gegen Russland
Von der Straße weg
Umfrage zu Sicherheitsgefühl
Das Problem mit den Gefühlen
Israelische Drohnen in Gaza
Testlabor des Grauens
„Freiheit“ von Angela Merkel
Die Macht hatte ihren Preis
Deutschland braucht Zuwanderung
Bitte kommt alle!
Gewalt an Frauen
Ein Femizid ist ein Femizid und bleibt ein Femizid