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Zugeständnis an KindsmörderGäfgen darf Entschädigung behalten

Das Amtgericht Frankfurt hat entschieden: Kindesmörder Gäfgen darf über 3.000 Euro verfügen, die ihm wegen der Folterdrohung der Polizei zugesprochen wurden.

Gäfgen hatte 2002 den Bankierssohn Jakob von Metzler entführt und getötet. Bild: dpa

FRANKFURT/MAIN dpa | Der hoch verschuldete Kindsmörder Magnus Gäfgen kann die 3000 Euro Entschädigung persönlich beanspruchen, die er vom Land Hessen wegen einer illegalen Folterdrohung bekommt. Das hat das Amtsgericht Frankfurt entschieden, wie der zuständige Richter Roland Glöckner am Dienstag sagte.

Er bestätigte damit einen Bericht der Frankfurter Rundschau. Die Entscheidung ist aber noch nicht rechtskräftig. Gäfgens Insolvenzverwalter könne beim Landgericht auf Auszahlung des Geldes klagen oder beim Oberlandesgericht (OLG) Beschwerde einlegen.

Das Amtsgericht stützte sich in seiner Entscheidung auf die Auffassung des OLG, wonach es sich um einen unpfändbaren und damit nicht zur Insolvenzmasse gehörenden Anspruch handele. Die Forderung des Insolvenzverwalters lehnte es daher ab.

Folterdrohung im Verhör

Das Frankfurter OLG hatte Gäfgen die 3.000 Euro im Oktober 2012 wegen der Folterdrohung in einem Polizeiverhör zugesprochen. Das so in zweiter Instanz rechtskräftig verurteilte Land Hessen hatte den Betrag Anfang 2013 bei der Hinterlegungsstelle des Amtsgerichts eingezahlt. Dort wurde die Weiterleitung des Geldes an den Insolvenzverwalter verfügt. Gäfgens Verteidiger hatte dagegen Einspruch eingelegt.

Gäfgen hatte 2002 den Frankfurter Bankierssohn Jakob von Metzler entführt und getötet - dafür war er vom Landgericht Frankfurt zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Die Polizei hatte Gäfgen nach der Entführung im Verhör Folter angedroht, um das Versteck des Jungen zu erfahren. Dass dieser schon tot war, wussten der frühere Polizeivizepräsident Wolfgang Daschner und sein Vernehmungsbeamter nicht.

Kindsmörder forderte Schadensersatz

Gäfgen hatte wegen der Folterandrohung 10.000 Euro Schmerzensgeld und Schadenersatz in unbekannter Höhe vor dem Landgericht erstreiten wollen. Dieses gestand ihm wegen „schwerer Verletzung der Menschenwürde“ und Berufung auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) eine Entschädigung von 3000 Euro plus Zinsen zu.

Dagegen hatte das Land Hessen Beschwerde beim OLG eingelegt, ohne Erfolg. Die beiden Polizeibeamten waren wegen Nötigung verurteilt worden, eine Geldstrafe wurde ihnen aber nur angedroht.

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8 Kommentare

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  • Ich bin froh, dass Folter und deren Androhung in Deutschland unter Strafe steht. Wer davon profitiert ist leider egal.

    • S
      Schandmaul
      @vic:

      Richtig, VIC, das sehe ich auch so.

       

      Aber in dem Artikel geht es darum, dass Gäfgen erstritten hat, die 3000 Euro statt zur Schuldentilgung lieber für seine privaten Zwecke benutzen zu dürfen.

       

      Da muss man schon tief Luft holen.

  • S
    Schandmaul

    Gäfgen hat aus Geldgier ein Kind entführt und erstickt.

     

    Ich bin glücklich in einem Rechtstaat zu leben.

    Auch ein Mörder hat Rechte.

     

    Aber ich kann meine Wut nur schwer unterdrücken, wenn ich lese, dass er erfolgreich geklagt hat, die 3000 Euro für seine "persönlichen Bedürfnisse" beanspruchen zu dürfen.

    • R
      Rechtsstaat ???
      @Schandmaul:

      die 3.000 € hätten dem Weißen Ring für Opferhilfe zugewiesen werden müssen. Ich kann mir nicht vorstellen, das die Eltern des Opfers das Geld nehmen würden.

       

      Für diese Dreistigkeit sollte der Täter zusätzlich Haftzeit bekommen.

       

      Natürlich ist es nicht richtig gewesen, was die Beamten getan haben. Aber auch nachvollziehbar, die Zeit lief ihnen Weg den Jungen noch lebend zu finden.

    • @Schandmaul:

      Glaubst Du, Gäfgen kann sich jetzt Nutten & Champagner in den Knast kommen lassen? Wenn überhaupt, erhält er das auf ein virtuelles Konto und bekommt im Monat ein paar Euro mehr, um im Knast-Supermarkt z.B. ein Glas Instant-Kaffee mehr kaufen zu können.

       

      Ob ihm das andere, z.B. körperlich überlegene Gefangene wegnehmen, ist dann noch mal eine andere Frage...

  • Ich schätze, dem Gäfgen gehts im Knast ziemlich dreckig...

    • G
      gast1
      @Viccy:

      Wen kümmert's wie es dem geht, hat er die Eltern gefragt wie es denen geht.

      Der hat jedes Recht für Mitgefühl verwirkt.

      Das Geld dürfte er nicht bekommen, sondern es hätte dem weißen Ring gegeben werden sollen, die sich um Opfer kümmern.

    • ZV
      zu viccy
      @Viccy:

      Wie dreckig ging es dem Kind wohl ????????? Wie dreckig ging es den Eltern wohl ????????

       

      Der soll nur ein wenig leiden, sonst hätte der Knast keinen Sinn. Der Knast ist die Hölle und kein Kurhotel.