: „Zückerli“ für Berliner Mieter - Bonn sitzt neues Mietrecht aus
Berlin (dpa) - Bei der Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen gilt künftig in Berlin eine Kündigungssperrfrist von fünf Jahren. Bisher galt eine Dreijahresfrist.
Der Senat beschäftigte sich erneut mit der dauerhaften Sicherung preiswerter Mieten. West- und Ost-Berlin müßten angesichts der Vereinigung der Stadt jetzt alle Anstrengungen unternehmen, um Bonn zu einem entsprechenden Gesetz zu bewegen, betonte Bausenator Wolfgang Nagel (SPD). Es müsse dafür gesorgt werden, daß die Schere bei den Mieten in beiden Stadthälften nicht noch weiter auseinanderklaffe.
Nagel räumte dem Berliner Vorstoß für die Sicherung preiswerter Mieten in Bonn große Chancen ein. Gefordert wird unter anderem ein verbesserter Mieterschutz für alle Mietwohnungen für vorerst zehn Jahre, eine höchstzulässige Miete von fünf Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete bei Neuvermietungen sowie höchstens fünf Prozent Mietsteigerungen im Jahr.
Die Bonner Regierungskoalition konnte sich unterdessen noch zu keiner Änderung des Mietrechts durchringen. Die Entscheidung wurde gestern wieder einmal vertagt. Bis Anfang Oktober muß die Regierung jedoch zu einem Gesetzesentwurf der SPD zur Bekämpfung der Wohnungsnor Stellung nehmen. Bauministerin Hasselfeldt (CSU) verlangt, höchstens 15 Prozent Mieterhöhung in drei Jahren zuzulassen.
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