: Zivilcourage
Eine harte Strafe für den Täter kann das Opfer einer ausländerfeindlichen Beleidigung nicht erwarten. Erst recht nicht, wenn dieser Täter Jugendlicher oder Heranwachsender ist. Dafür soll auch keineswegs plädiert werden. Schließlich muß bei Jugendlichen Lernfähigkeit und -willigkeit vorausgesetzt werden können. Erzieherische Maßnahmen sind dem pädagogisch wenig sinnvollen Arrest ebenso vorzuziehen wie Geldstrafen, die im Zweifelsfall die Eltern zahlen. In direkter Konfrontation vor dem Jugendrichter hätte die Entschuldigung des Täters dem Opfer allerdings mehr gebracht als ein formloser Brief.
Zu kritisieren bleibt jedoch auch, daß die mittlerweile alltäglichen „Witze“, die Ausländerfeindlichkeit und Rassismus spiegeln, nur aktenkundig werden, wenn die Erniedrigten selbst beherzt für ihre Rechte kämpfen. Welch ungeheure Energie ist nötig, nicht nur die Beleidigung zu ertragen, sondern auch noch Hilfe für sich zu reklamieren?
Genug Zuschauer der Beleidigungen gab es in diesem Fall im Bus. Warum muß eigentlich das Opfer auch noch dafür sorgen, daß diese Zeugen und später auch die Justiz das zeigen, was doch eigentlich das normalste von der Welt sein sollte: Zivilcourage. Birgitt Rambalski
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