das wichtigste : Zeugnis verweigert: Seelsorger in Haft
KARLSRUHE dpa ■ Ein katholischer Gefängnisseelsorger, der im Düsseldorfer Al-Qaida-Prozess die Aussage verweigert hat, muss für maximal sechs Monate in Beugehaft. Das Zeugnisverweigerungsrecht des Geistlichen gelte nur für Umstände, die ihm in seiner Eigenschaft als Seelsorger bekannt geworden seien, so der Bundesgerichtshof. In dem Prozess wird mutmaßlichen Al-Qaida-Terroristen Versicherungsbetrug im großen Stil vorgeworfen, mit dem das Terrornetzwerk unterstützt werden sollte. Als der Seelsorger verdächtigt wurde, er habe für einen Angeklagten Versicherungsadressen online recherchiert, um Entlastungsmaterial zu produzieren, verweigerte er die Aussage. Daraufhin verhängte das OLG ein Ordnungsgeld und ordnete – als der Mann weiter schwieg – die Inhaftierung zur Erzwingung einer Aussage an. Die Haft wurde bis zum BGH-Urteil ausgesetzt.