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■ Am RandeZeitungsverlag muß Entlassung annullieren

Köln (rtr) – Der Kölner Stadtanzeiger muß einen fristlos entlassenen Reisejournalisten wieder einstellen. Das Kölner Arbeitsgericht gab gestern der Klage des Redakteurs auf Rücknahme der Kündigung statt. Es sah in einem von dem Redakteur ins Blatt genommenen Artikel keine Geschäftsschädigung. Der Artikel berichtete kritisch über eine Verquickung des zum Zeitungshaus gehörenden Reisebuchverlags mit einem Reiseveranstalter.

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