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Archiv-Artikel

ZU VIEL ALG II ERHALTEN Keine Rückzahlpflicht

Ein Arbeitsloser darf ein zu hoch gezahltes ALG II behalten, wenn er es nicht durch arglistische Täuschung, Drohung oder Bestechung erschlich. Ein Hilfebedürftiger müsse darauf vertrauen können, dass die Arbeitsagenturen die Leistungen korrekt berechnen, heißt es im Urteil des Hessischen Landessozialgerichts. (Az. L 9 AS 33/06) (epd)