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Archiv-Artikel

Werbeverbot für Tabakprodukte

BERLIN rtr ■ Die Bundesregierung hat sich auf ein Werbeverbot für Tabakprodukte in Zeitungen und bei großen Sportveranstaltungen geeinigt. Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes über die Zulässigkeit eines solchen Werbeverbots steht allerdings noch aus. Das Werbeverbot solle für Zeitschriften, Zeitungen, das Internet und grenzüberschreitende Sportveranstaltungen wie etwa Formel-1-Rennen gelten, sagte eine Sprecherin des Verbraucherschutzministeriums. Mit dem Verbot setze die Bundesregierung die entsprechende EU-Richtlinie eins zu eins um. Die Bundesregierung, die selbst beim EuGH gegen das Werbeverbot geklagt hat, stand unter Zugzwang: Sie muss die europäische Richtlinie bis Ende Juli umsetzen, eine Entscheidung des obersten europäischen Gerichts ist bis dahin aber nicht zu erwarten.