WULFF-FREISPRUCH : Staatsanwaltschaft legt Revision ein
HANNOVER | Die Staatsanwaltschaft Hannover hat Revision gegen den Freispruch von Exbundespräsident Christian Wulff eingelegt. Ob der Prozess damit erneut aufgerollt werden muss, hat nun der Bundesgerichtshof zu entscheiden. Damit eine Revision Erfolg hätte, müsste die Staatsanwaltschaft dem Gericht Verfahrensfehler nachweisen. Wulff war im Prozess Vorteilsannahme im Amt als niedersächsischer Regierungschef vorgeworfen worden. Es ging um die Übernahme von Kosten für einen Oktoberfestbesuch 2008. (dpa)