: Verteidiger der Hünxe-Attentäter fordern Bewährungsstrafen
Duisburg (ap) — Im Prozeß gegen die drei jugendlichen Attentäter von Hünxe haben die Verteidiger gestern gefordert, eventuelle Freiheitsstrafen zur Bewährung auszusetzen. Rechtsanwalt Heiner Scholten, der einen der 18 und 19 Jahre alten Männer verteidigt, wertete in seinem Plädoyer vor der Jugendkammer des Duisburger Landgerichts den Brandanschlag auf das Asylbewerberheim in der niederrheinischen Gemeinde als „eher zufällig geschehene Tat“.
Bei dem Attentat ein Jahr nach der deutschen Vereinigung am 3. Oktober 1991 hatten zwei libanesische Kinder im Alter von sechs und acht Jahren teilweise lebensgefährliche Brandverletzungen erlitten. Scholten und auch sein Anwaltskollege Klaus Knorr sagte, die drei Angeklagten seien während der Tat erheblich alkoholisiert gewesen und hätten nicht gezielt, sondern „wohl versehentlich“ das Fenster des Wohnheimes getroffen.
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