: Vergewaltigung durch AIDS–Kranken ist Totschlagversuch
München (ap) - Ungeschützter Intimverkehr von Menschen, die wissen, daß sie mit AIDS infiziert sind, kann nach einer Entscheidung des Landgerichts München I vom Montag als versuchter Totschlag geahndet werden. Im ersten Prozeß gegen einen AIDS–Infizierten in der Bundesrepublik gelangte die Sechste Strafkammmer zu dem Ergebnis, daß der angeklagte Franzose objektiv eine Vergewaltigung in Verbindung mit versuchtem Totschlag begangen hat, als er eine Frau zum Sexualverkehr ohne Kondom zwang. Da der in Tunesien geborene Mann möglicherweise infolge einer schizophrenen Psychose schuldunfähig sei, könne er für diese Verbrechen aber nicht bestraft werden. Er müsse wegen seiner Gefährlichkeit für die Allgemeinheit in einer Anstalt untergebracht werden. Der Vorsitzende des Gerichts, Hans–Günther Melchior betonte, daß sich nach Auffassung des Gerichts jeder eines versuchten Totschlags schuldig macht, der als AIDS–Infizierter ohne Kondom mit seinen Partnern verkehrt und sie über seine Infizierung nicht informiert.
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