Verfassungsklage : Psychiatrie ist keine Ware
Nicht nur von Hannover aus werden künftig bange Blicke Richtung Bückeburg schauen. Auch die Landesregierungen in Kiel, Hamburg, Erfurt und Potsdam werden genau darauf achten, ob der Staatsgerichtshof die Privatisierung von großen Teilen des niedersächsischen Maßregelvollzugs kippt.
KOMMENTAR VON KAI SCHÖNEBERG
Die Ausnahmeregelungen, die Niedersachsen für den Verkauf seiner LKHs getroffen hat, sind nämlich bezüglich des Eingriffs in Grundrechte durch Privatfirmen viel rigider als in den anderen Ländern.
Ein abschlägiges Urteil hätte also weitreichende Folgen. Es kann allen Beteiligten also nur nützen, wenn der Deal verfassungsrechtlich überprüft wird. Eine Wackelpartie kann sich der Staat bei der Abgabe von Hoheitsrechten nicht leisten. Sonst können künftig auch private Wachfirmen Diebe jagen oder Mörder stellen.
Eins muss klar sein: Psychiatrie darf nicht zur Ware verkommen, die Unterbringung von kranken Straftätern nie unter Rentabilitätskriterien von Klinikkonzernen leiden.