: Verfassungsklage gegen Airbus
Zahlreiche Gegner der Airbus-Erweiterung in Hamburg wollen auch nach der Verabschiedung eines Enteignungsgesetzes ihre Grundstücke am Werksgelände in Finkenwerder nicht aufgeben. Die betroffenen Anwohnerinnen planten notfalls bis zum Bundesverfassungsgericht gegen den anstehenden Planfeststellungsbeschluss zu klagen, sagte ihr Anwalt Rüdiger Nebelsieck gestern. Eine Klage gegen das Gesetz sei voraussichtlich nicht möglich.
Die Hamburger Bürgerschaft hatte am späten Mittwochabend das Enteignungsgesetz mit großer Mehrheit verabschiedet. Einzig die Grünen stimmten geschlossen dagegen. Mit dem Gesetz soll eine von Airbus gewünschte Verlängerung der Startbahn sicher gestellt werden. Diese sei nötig, um auch die Frachtversion des projektierten Großraumflugzeugs A 380 bauen zu können. lno