: Verfassungsgericht bestätigt Verurteilung Alexander Schubarts
Karlsruhe (afp/taz) - Der suspendierte Frankfurter Magistratsdirektor Alexander Schubart ist nur knapp an einer späten Rehabilitierung vorbeigeschrammt: Das Bundesverfassungsgericht hat seine Verurteilung wegen Landfriedensbruchs und Nötigung mit vier zu vier Stimmen bestätigt (AZ: 3 StR 256/83). Schubart hatte im Zusammenhang mit dem Bau der Startbahn-West zu einer Blockade des Frankfurter Flughafens aufgerufen. Im Anschluß war es auf dem Frankfurter Autobahnkreuz zu heftigen Ausandersetzungen mit der Polizei gekommen. In erster Instanz wurde Schubart zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe verurteilt, die auf Bewährung ausgesetzt wurde. Vom Bundesgerichtshof war die Entscheidung am 27.11. 1983 aufgehoben worden. Das Frankfurter Oberlandesgericht, das das erneute Verfahren bis zur Karlsruher Entscheidung ausgesetzt hatte, muß nun über das endgültige Strafmaß entscheiden.
Bei einem Strafmaß von mehr als zwölf Monaten bedeutet dies für Schubart die Entfernung aus dem öffentlichen Dienst. Vor dem Verfassungsgericht berief sich Schubart auf das Grundrecht der Meinungs- und Versammlungsfreiheit. Vier Verfassungsrichter folgten dieser Argumentation, vier andere hielten die Beschwerde für unbegründet.
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