VERWALTUNGSGERICHT : BKA durfte keine Daten an Nato geben
WIESBADEN | Das Bundeskriminalamt hätte vor dem Nato-Gipfel 2009 keine Journalisten-Daten an die Nato weitergeben dürfen. Das hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden entschieden. Einem polnischen Reporter war deshalb ohne Angaben von Gründen die Presse-Akkreditierung verweigert worden. Die Datenübermittlung sei rechtswidrig gewesen, urteilte das Verwaltungsgericht. Der Kläger wollte unter anderem für die polnische Ausgabe von Le monde diplomatique von dem Gipfel Anfang April 2009 berichten. (dpa)