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Archiv-Artikel

VERKEHRSNEUREGELUNG Lkw-Maut auf vierspurigen Bundesstraßen

BERLIN | Lastkraftwagen müssen künftig auch auf vierspurigen Bundesstraßen Maut zahlen. Der Bundestag beschloss dazu gestern eine entsprechende Neuregelung der Mautvorschriften. Für Bundesstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen je Fahrtrichtung gelten damit künftig dieselben Mautsätze wie für Autobahnen, vorausgesetzt, die Bundesstraßen haben eine unmittelbare Anbindung an eine Autobahn und sind mindestens vier Kilometer lang. Innerhalb von Ortschaften soll keine Maut erhoben werden. Diskutiert wird weiterhin auch über eine Pkw-Maut. (afp)