■ Urteil: Schuß ohne Folgen
Frankfurt/Main (dpa) – Die „Todesangst“ eines Tierschützers bei dem Warnschuß eines Jagdpächters ist kein Grund für einen Anspruch auf Schmerzensgeld. Das hat das Landgericht Frankfurt entschieden. Ein Jagdpächter hatte im September 1990 eine Gruppe von Tierschützern an einem beschädigten Hochsitz beobachtet und einen Schuß auf einen Hinterreifen des Fahrzeugs abgegeben. (Az: 2/1 S 375/94)
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