piwik no script img

Urteil: Bohley darf Gysi nicht Spitzel nennen

Karlsruhe (dpa) – Im Streit um ihren Stasispitzel-Vorwurf gegen den PDS-Fraktionschef Gregor Gysi ist die frühere DDR-Bürgerrechtlerin Bärbel Bohley gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht nahm in einem am Montag veröffentlichten Beschluss eine Beschwerde Bohleys gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) nicht zur Entscheidung an. Nach Auffassung der Richter hatte Bohley ihre Verfassungsbeschwerde nicht ausreichend begründet. Sie habe es versäumt, dem Gericht alle vorhergehenden Entscheidungen der unteren Instanzen in dem Stasispitzel-Streit vorzulegen. (Az 1 BvR 195/96).

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen