: Unionsländer wollen Demonstrationsrecht verschärfen
Mainz (ap/taz) - Mit der Mehrheit der unionsregierten Länder hat sich die Justizministerkonferenz für eine Verschärfung des Demonstrationsrechts ausgesprochen und die Heraufstufung von Vermummung und sogenannter passiver Bewaffnung zu einer Straftat gefordert. Sie setzten sich mit einer Mehrheit von sechs zu fünf Stimmen nicht nur über Bedenken der SPD, sondern auch über die von Bundesjustizminister Engelhard (FDP) hinweg. Geprüft werden soll auch, ob und in welcher Form der Tatbestand des Landfriedensbruchs wirksamer ausgestattet werden kann. Hessens Justizminister Herbert Günther (SPD) fürchtet, daß derartige Vorschriften in der Praxis nicht durchgesetzt werden könnten. Das schade dem Rechtsstaat. Der Vorstoß Bayerns, die Paragraphen 88a und 130a wieder einzuführen, scheiterte bei Stimmengleichheit, weil Niedersachsens Vertreter bei der Schlußabstimmung nicht anwesend war. Beide Paragraphen, mit denen die Verbreitung gewaltbefürwortender Schriften bestraft werden konnten, waren 1981 aufgehoben worden, weil sie zunehmend zu Zensurversuchen mißbraucht worden waren. Nach Ansicht Bayerns ist die Verbreitung derartiger Schriften „eine der Ursachen für die terroristische Entwicklung“.
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