: Umweltsündern drohen Strafen
BERLIN ap ■ Umweltsünder sollen künftig auch strafrechtlich verfolgt werden, bisher waren nur Bußgeldzahlungen zu befürchten. Das Bundeskabinett billigte gestern in Berlin einen Gesetzentwurf, mit dem eine EU-Vorschrift in nationales Recht umgesetzt wird. Das Gesetz regelt zum einen grenzüberschreitende Boden- und Luftverunreinigungen, den unerlaubten Umgang mit gefährlichen Abfällen und das Betreiben unerlaubter Anlagen. Zum anderen geht es um massive Luftverunreinigung durch Fahrzeuge, zum Beispiel wenn Fuhrparkunternehmer ihre Fahrzeuge dauerhaft mit Motoren fahren lassen, die den vorgeschriebenen Abgaswerten nicht entsprechen. Geringfügige Luftverunreinigungen – beispielsweise wenn der Termin für die Kfz-Abgasuntersuchung versäumt wird – bleiben weiterhin straffrei.