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Umweltprüfungen für Hotels und Feriendörfer

Bonn (dpa) - Nicht nur kerntechnische Anlagen, sondern auch Bundesfernstraßen, Teststrecken für Automobile und Motorräder, Hotelkomplexe und Feriendörfer werden künftig in strenge Raumplanungsverfahren einbezogen. Das Bundeskabinett stimmte am Mittwoch einer entsprechenden vom Bauministerium vorgelegten Rechtsverordnung zu. Danach müssen insgesamt 17 Arten von Projekten - auch Müllentsorgung, Häfen, Flugplätze und Kläranlagen - verbindlich Raumordnungsverfahren unterzogen werden. Dabei wird besonders ihre Auswirkung auf die Umwelt untersucht.

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