Umfrage zur Präimplantationsdiagnostik: Sechs Länder gegen den Minister
Mindestens sechs Bundesländer wollen die PID strenger handhaben als Gesundheitsminister Bahr. Sie befürchten einen „Medizintourismus“.
BERLIN taz | Der Streit über die Präimplantationsdiagnostik (PID) geht weiter: Mindestens sechs Bundesländer lehnen die PID-Rechtsverordnung von Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) ab oder fordern erhebliche Nachbesserungen.
Das ergab eine Umfrage der taz bei den 16 Landesgesundheitsministerien. Die Kritik aus Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Bremen, Hessen und Berlin richtet sich vor allem gegen Bahrs Plan, weder die Zahl der PID-Zentren begrenzen zu wollen noch die Anzahl der Ethikkommissionen.
Bahr ist auf die Länder angewiesen – ohne ihre Zustimmung im Bundesrat kann die Verordnung nicht in Kraft treten. Damit ist aber die praktische Umsetzung des Gesetzes gefährdet, das die genetische Untersuchung von im Reagenzglas erzeugten Embryonen in engen Grenzen seit Sommer 2011 erlaubt. Schätzungen zufolge wollen in Deutschland 250 bis 400 Paare jährlich die PID in Anspruch nehmen. Angesichts dieser geringen Zahlen reiche „ein einziges bundesweites PID-Zentrum und eine einzige Ethikkommission, angesiedelt beim Robert-Koch-Institut“, sagte ein Sprecher der baden-württembergischen Gesundheitsministerin Katrin Altpeter (SPD).
Es gehe darum, bundesweit einheitliche Maßstäbe sicherzustellen und „Kommissions-Hopping“ zu vermeiden. Ähnlich argumentiert die nordrhein-westfälische Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne). Sie will die Zahl der Zentren auf wenige begrenzen, um die Entwicklung eines Geschäftmodells zu verhindern.
Die Bremer Gesundheitssenatorin Renate Jürgens-Pieper (SPD) und der bayerische Gesundheitsminister Marcel Huber (CSU) indes lehnen die Verordnung „vehement ab“: Sie konterkariere die Intention des Gesetzes, wonach die PID eine Ausnahme bleiben solle: „Wir wollen keinen Medizintourismus auf Kosten des Lebens“, poltert Huber.
Sanfter fällt die Kritik aus anderen Ländern aus: Berlin fordert, die Zahl der Zentren „zu konkretisieren“, Hessen wünscht eine „rechtssichere Definition von Begriffen“, aus Hamburg und Brandenburg verlautet, es gebe Dinge, die „nachzubessern“ sind, Mecklenburg-Vorpommern erkennt nicht näher präzisierten „Änderungsbedarf“, und Sachsen-Anhalt wüsste gern, „wo die Ethikkommission angesiedelt sein soll“. Rundherum zufrieden ist nur Niedersachsen: Das Land „begrüßt“ den Entwurf.
Im Bundesgesundheitsministerium reagiert man gelassen: Die Stellungnahmen der Länder würden „ausgewertet“, sagt ein Sprecher. Am Mittwoch gebe es eine erste Anhörung von Ländern und Verbänden. Im Herbst berate das Kabinett über die Verordnung. Bis zur Abstimmung im Bundesrat sei also Zeit.
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