: Umbaukosten absetzbar
MÜNCHEN epd | Menschen mit Behinderungen können Kosten für den Umbau ihrer Wohnung in bestimmten Fällen voll von der Steuer absetzen. Das hat der Bundesfinanzhof in München entschieden. Die steuerliche Begünstigung könne auch dann in Betracht kommen, wenn der Umbau den Wert der Wohnung gesteigert habe. Im konkreten Fall wurde der Steuerpflichtige durch einen Schlaganfall 1999 schwerbehindert. Um ihm den Aufenthalt in einem Pflegeheim zu ersparen, hatten die Eheleute das Einfamilienhaus behindertengerecht umgebaut. Die Aufwendungen in Höhe von 140.000 D-Mark machten sie im Jahr 2000 als außergewöhnliche Belastungen in ihrer Steuererklärung geltend. Das Finanzamt endschied ablehnend, der BFH stimmte der Klage des Steuerpflichtigen zu.