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URTEIL Jährliche Umlage für Bafin gebilligt

KARLSRUHE | Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass auch in Zukunft Banken und Finanzdienstleister eine jährliche Umlage für die Bankenaufsicht bezahlen müssen. Die Mindestumlage, aus der sich die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) finanziert, sei mit strengen Anforderungen des Grundgesetzes an solche „Sonderabgaben“ vereinbar. Die Umlage soll eingesetzt werden, um die Risiken für den Finanzsektor gering zu halten. Außerdem würde das Vertrauen der Anleger gestärkt werden. (dpa)