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Archiv-Artikel

URTEIL Kein Schmerzensgeld nach SEK-Einsatz

Das Landgericht Itzehoe hat die Klage eines Mannes auf Schmerzensgeld nach einem SEK-Einsatz abgewiesen. Der Mann hatte mit einem Gewehr gedroht, seine Frau zu töten. Das SEK überwältigte ihn, als er sich unbewaffnet an einem Fenster zeigte. Man hätte ihm die Chance geben müssen, freiwillig herauszukommen, begründete er seine Forderung. Dann hätte die Gefahr bestanden, dass er von der Waffe Gebrauch macht, heißt es im Urteil. Für den Einsatz müsse keine reale Gefahr vorliegen: Es reiche, dass die Beamten die Bedrohung ernst nehmen.  (dpa)