URTEIL : Bahn muss 1.900 Bahnhöfe nachrüsten
KÖLN | Die Bahn muss 1.900 ihrer 5.500 Bahnhöfe und Haltepunkte mit elektronischen Hinweistafeln oder Lautsprecheranlagen nachrüsten. Dies geht aus einem Urteil des Kölner Verwaltungsgerichts hervor, das das Eisenbahnbundesamt als staatliche Aufsichtsbehörde gegen die Bahn AG erstritten hat. Die Bahn ist verpflichtet, auch auf Kleinststationen wartende Fahrgäste über Zugausfälle und Verspätungen „aktiv“ zu informieren. Es reiche nicht aus, wenn Plakate auf Nummern von Info-Telefonen hinweisen würden. (dpa)