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Archiv-Artikel

URTEIL LÖST EMPÖRUNG AUS Rechte Demo erlaubt, Gegendemo verboten

HANNOVER | Ein Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover zu einer Neonazi-Veranstaltung in Bad Nenndorf hat Unverständnis und Empörung ausgelöst. Eine solche juristische Parteinahme gegen eine DGB-Versammlung zugunsten einer Neonazi-Versammlung sei angesichts der deutschen Geschichte erschütternd, kritisierte Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse (SPD) gestern. Das Verwaltungsgericht hatte am Donnerstag einem Eilantrag der rechtsextremen Veranstalter stattgegeben und das Verbot des Landkreises Schaumburg für einen geplanten Marsch aufgehoben. Gleichzeitig hatten die Richter den Antrag des DGB abgelehnt, der zu einer Gegendemo aufgerufen hatte. Die Richter begründeten dies unter anderem mit dem Erstanmelder-Privileg der Rechten und damit, dass auf der DGB-Demo mit mehr gewalttätigen Anhängern der linksextremen Szene zu rechnen sei. (dpa)