: URSACHE DES STRAHLENUNFALLS IM LOTHRINGISCHEN FORBACH
Eine „Anhäufung von Fehlern“
Metz (afp) — Der Strahlenunfall in einem Teilchenbeschleuniger, bei dem im vergangenen August in einem Unternehmen im lothringischen Grenzort Forbach drei Arbeiter schwer verbrannt wurden, ist auf eine „Anhäufung von Fehlern und Nachlässigkeiten“ zurückzuführen. Zu diesem Schluß kommt der gerichtliche Gutachter in seinem gestern veröffentlichten Bericht. Einer der Verletzten, ein 27 Jahre alter „Leiharbeiter“, wurde nach dem Unfall neun Monate in einem Militärkrankenhaus bei Paris behandelt, wo ihm beide Hände amputiert wurden. Nach Angaben der Ärzte muß er noch mindestens drei Jahre lang in ärztlicher Behandlung bleiben. Ein zweites Opfer, auch ein „Leiharbeiter“, verbrachte ebenfalls mehrere Monate im Krankenhaus. Dem Gutachter zufolge weist der Teilchenbeschleuniger, eine amerikanische Fabrikation, mehrere technische Mängel auf. Vor allem sei das Gerät nicht hermetisch dicht. Das Material ermüde zudem sehr schnell, so daß häufige Reparaturen nötig seien. Die Firma EBS, die unter anderem Teflon herstellt, habe den Teilchenbeschleuniger nicht regelmäßig warten lassen. Um Geld zu sparen, habe sie die Reparatur- und Wartungsarbeiten außerdem von „Leiharbeitern“ ausführen lassen, die dazu nicht ausgebildet waren und nichts von der Gefährlichkeit der Anlage wußten, stellte der Gutachter fest. Im übrigen seien die geltenden Regelungen des Arbeitsschutzes in Frankreich nicht ausreichend und müßten verschärft werden. Auch die französischen Behörden tragen nach Ansicht des Experten einen Teil der Verantwortung für den in Frankreich bisher einmaligen Strahlenunfall. So habe das zuständige Strahlenschutzamt SCPRI nicht auf eine Anfrage der Firma vom Juli 1991 über die richtige Bedienung des Beschleunigers reagiert.
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