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Archiv-Artikel

UNSCHULDIG IM KNAST Entschädigung für Justizopfer

Berlin hat im Vorjahr 50 Häftlinge entschädigt, die zu Unrecht im Gefängnis saßen. Knapp 95.000 Euro seien für 3.787 Hafttage geflossen, teilte die Senatsverwaltung für Justiz mit. Zudem bekamen 56 Betroffene 42.000 Euro für materielle Schäden. Damit können Rechtsanwaltskosten, Verdienstausfall oder Reparaturen etwa nach Hausdurchsuchungen ausgeglichen werden.

In Berlin ist die Zahl der Justizopfer seit 2010 zurückgegangen. Wurden in dem Jahr noch 81 Menschen für 5.063 zu Unrecht abgesessene Hafttage entschädigt, sank die Zahl der Betroffenen danach auf 79 (2011) und 64 (2012). Pro unrechtmäßigem Hafttag gibt es bundesweit 25 Euro Entschädigung.

Der Deutsche Anwaltverein fordert nun mehr unbürokratische Unterstützung für Justizopfer. Straftäter bekämen nach der Entlassung Hilfe, unschuldig Inhaftierte nicht, kritisierte Vizepräsident Ulrich Schellenberg.

Gebraucht würden in den Ländern Beauftragte für Justizopfer, so der Anwalt. Die Betroffenen hätten oft mit schwerer Rufschädigung zu kämpfen. Die Justiz müsse solchen Menschen zur Seite stehen. Auch die Entschädigung von 25 Euro pro Tag sei nicht ausreichend. (dpa)