UNIGEBÜHREN IN BIELEFELD : Von Gericht gekippt
Knapp ein Jahr nach dem Beschluss der Einführung von Studiengebühren an der Uni Bielefeld hat das Verwaltungsgericht Minden die Beitragssatzung gekippt. Die Kriterien, aus denen sich die Gebührenhöhe ergebe, verstießen gegen den verfassungsrechtlichen Gleichheitssatz, so das Gericht gestern (Az. 9 K 489/07). (dpa)