■ Telekom: Horchen nicht möglich
Bonn (AP) – Die Telekom darf vorerst die erst vor etwa einem Jahr eingeführte Anrufweiterschaltung nicht mehr anbieten. Das Postministerium bestätigte gestern, daß Staatssekretär Pfeffermann vor zwei Wochen veranlaßt hat, die Vermarktung zu stoppen. Hintergrund ist, daß Staatsanwaltschaft und Polizei Telefongespräche nicht abhören können, die über die Anrufweiterleitung geschaltet sind.
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