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Archiv-Artikel

Tchibo & Co: Kartellstrafe für Kaffeeröster

BONN afp | Das Bundeskartellamt hat eine millionenschwere Strafe gegen Tchibo, Melitta und Dallmayr wegen verbotener Preisabsprachen verhängt. Die drei Kaffeeröster und insgesamt sechs ihrer Manager müssten ein Bußgeld von rund 160 Millionen Euro zahlen, teilte das Bundeskartellamt am Montag in Bonn mit. Die drei Unternehmen hätten mindestens seit Anfang 2000 bis zu einer Durchsuchung im Sommer 2008 Preiserhöhungen untereinander abgesprochen. Allein zwischen 2003 und 2008 habe es insgesamt fünf Erhöhungen gegeben, die bis auf eine Ausnahme auch bei den Verbrauchern hätten durchgesetzt werden können.

Die Absprachen hätten sich „unmittelbar zulasten der Endverbraucher“ ausgewirkt, erklärte das Amt. Der Lebensmitteleinzelhandel habe die höheren Einkaufspreise direkt an die Verbraucher weitergegeben. So hätten allein zwei Preiserhöhungen im Winter 2004 und Frühjahr 2005 zu einem Anstieg der Endverbraucherpreise von durchschnittlich einem Euro für ein Pfund Kaffee geführt. Für die Absprachen hätten die drei Kaffeeröster einen sogenannten Gesprächskreis eingerichtet, in dem Geschäftsführer und Vertriebsleiter die Preise abgestimmt hätten. Die Geldbußen seien noch nicht rechtskräftig.