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Taz-Neubautaz gewinnt gegen „Junge Freiheit“

BERLIN | Das Kammergericht Berlin hat im Rechtsstreit der taz mit der Jungen Freiheit zugunsten der taz entschieden. Die Zeitung muss ihre Behauptung zurückziehen, dass die taz das Grundstück für den Hausneubau unter Wert zugeschanzt bekam. Die JF hatte dies aufgrund eines unabhängigen, von ihr in Auftrag gegebenen Gutachtens nahegelegt. Das Gericht stufte das Gutachten als fehlerhaft ein. Die Behauptung, dass die taz eine Million Euro auf Kosten des klammen Berlins gespart habe, sei also nicht haltbar. (taz)

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