: Tauziehen um die Enteignung der Blockparteien und des FDGB
Berlin (taz) - Nachdem sich die Bonner Parteien grundsätzlich auf die Enteignung der ehemaligen Blockparteien und Massenorganisationen der DDR verständigt haben, beginnt jetzt die Debatte um die mögliche Verwendung der Vermögenswerte. Ein DSU-Gesetzentwurf, der derzeit in den Volkskammerausschüssen beraten wird, sieht die Bildung einer Vollzugsbehörde vor, die das Grundvermögen der betroffenen Organisationen enteignen und liquidieren soll. Die Erlöse sollen dann als Sondervermögen dem Finanzministerium unterstellt werden. Während der Gesetzentwurf keine spezifische Verwendung der Gelder festschreibt, haben sich gestern die CDU-Sozialausschüsse für eine Aufbaustiftung ausgesprochen, die den wirtschaftlichen Strukturwandel in den ehemaligen DDR -Ländern fördern soll. Wolfgang Templin, Bundestagskandidat für die Grünen/Bündnis90, sprach sich für einen Sonderfonds aus, der den Opfern der Politik des SED-Regimes zugute kommen soll.
Auf vehemente Ablehnung stieß das Enteignungsgesetz bei den Gewerkschaften. IG-Metall-Chef Steinkühler lehnte eine pauschale Enteignung der DDR-Gewerkschaften ab, da hiervon auch Vermögenswerte betroffen seien, die schon vor 1933 dem deutschen Metallarbeiterverband gehört hätten. Außerdem bedürfe es sorgfältiger Untersuchungen, welches Vermögen aus echten Mitgliedsbeiträgen geschaffen und welches unrechtmäßig erworben sei.
Unklar ist mittlerweile, ob die Bonner SPD mit ihrer Unterstützung des Gesetzentwurfes auch die Enteignung der Gewerkschaften mitträgt. Zwar ist der DSU-Entwurf in der Frage der Einbeziehung der Gewerkschaften eindeutig; doch Ost-SPD-Sprecher Jürgen Itzfeld erklärte gestern, die SPD werde sich in dieser Frage „vor die Gewerkschaften stellen.“
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