Strahlenskandal : Das Bedürfnis nach Sühne
Damit, dass sich Professor Klaus-Henning Hübener eines Tages noch vor Gericht verantworten muss, hat niemand mehr gerechnet, am wenigsten sicher er selbst. Wieso auch – in den vergangenen Jahren hatte er kaum Konsequenzen daraus zu tragen, dass er über 200 PatientInnen vermutlich schwer schädigte, anstatt sie zu heilen. Noch heute residiert er in seiner Villa nahe der Alster und kassiert sein Chefarzt-Gehalt, während viele seiner früheren PatientInnen, so sie noch nicht gestorben sind, ihr Leben wegen der Spätfolgen in Arztpraxen und Kliniken verbringen müssen.
Kommentarvon ELKE SPANNER
Eine hohe Strafe hat Hübener sicher nicht zu erwarten. Sollte er verurteilt werden, wird ihm zugute kommen, wovon er schon in 200 Fällen profitierte: dass seit dem Einsatz seiner falschen Behandlungsmethoden sehr viel Zeit vergangen ist. Im Fall von Irene S. hatte sich allein das Landgericht drei Jahre Zeit gelassen, um zu seiner Entscheidung zu kommen. So etwas kann beim Strafmaß berücksichtigt werden.
Doch bei Strafe geht es nicht nur um den Täter selbst, sondern den Opfern wird per Gesetz ein Bedürfnis nach Sühne zugestanden. Und etlichen der damaligen PatientInnen wird es Genugtuung verleihen, dass Hübener zumindest die zweifellos unangenehme Situation der öffentlichen Verhandlung über sich ergehen lassen muss. Dass sein Name noch einmal mit dem Leid so vieler Menschen in Verbingung gebracht wird.
Auch, wenn er dann mit einer Geld- oder Bewährungsstrafe in seine Villa zurückkehren darf.