: Strafantrag gegen deutsche Firmen wegen Hilfe für Giftgaseinsatz
Bonn (ap) — Sechs deutsche Firmen, darunter der Luft- und Raumfahrtkonzern Messerschmitt-Bölkow-Blohm (MBB) müssen mit einer straf- und zivilrechtlichen Klage wegen angeblicher Mitverantwortung für den Einsatz von Giftgas durch Irak rechnen. Tilman Zülich, Bundesvorsitzender der „Gesellschaft für bedrohte Völker“ (GfbV), erklärte am Mittwoch in Bonn, seine Gesellschaft habe beweiskräftige Zeugenaussagen, die eine Beteiligung deutscher Firmen an dem irakischen Giftgasmassaker an Kurden im Jahr 1988 bestätigen. Eine Delegation, die die Situation in drei türkischen Flüchtlingslagern untersuchte, kehrte mit Generalvollmachten kurdischer Flüchtlinge zurück, um Wiedergutmachungsansprüche vor deutschen Gerichten einzuklagen. Zülich verwies darauf, daß es sich bei den Flüchlingen durchweg um Giftgasflüchtlinge handle, und daß somit deutsche Firmen zur Verantwortung gezogen werden müßten. „Es gibt eine direkte deutsche Mitverantwortung an dem Giftgasmassaker“, sagte Zülich und forderte die Bundesregierung auf, 60 Familien aufzunehmen, die durch den irakischen Angriff Angehörige verloren hätten.
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