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Staatsanwalt fordert Freispruch für ALKEM–Manager

Hanau (dpa) - Freispruch hat die Hanauer Staatsanwaltschaft im ALKEM–Prozeß gegen die beiden Geschäftsführer Prof. Wolfgang Stoll und Alexander Warrikoff (CDU/MdB) am Dienstag in ihrem Plädoyer gefordert. Seit dem 10. August müssen sich die beiden Manager wegen unerlaubten Betreibens einer kerntechnischen Anlage vor einer Hanauer Umweltkammer verantworten. Staatsanwalt Reinhard Hübner betonte, er halte die in der Anklage erwähnten Vorabzustimmungen nach wie vor für wesentliche Änderungen und damit rechtswidrige Verwaltungsakte, die objektiv als nichtig anzusehen seien. Die Ministerialbeamten hätten dies auch billigend in Kauf genommen, sie könnten aber wegen Beihilfe nicht verurteilt werden, da den Geschäftsführern keine Haupttat nachzuweisen sei. Auch Abreden zwischen den Geschäftsführern und den Beamten des hessischen Wirtschaftsministeriums zur Verschleierung einer Straftat seien nicht in einem für die Verurteilung ausreichenden Maße nachzuweisen, obwohl es Hinweise auf solche Absprachen gebe. Die von der Firma ohne Genehmigung vorgenommene Erhöhung der Transportmengen spaltbaren Materials über einen Zeitraum von eineinhalb Jahren könne den Geschäftsführern nicht angelastet werden. Stoll habe in der Hauptverhandlung ausgesagt, er sei von einer vorliegenden Genehmigung ausgegangen. Das Plädoyer der Verteidiger sowie die Schlußworte der Angeklagten sind für den 10. November vorgesehen. Das Urteil soll ebenso wie das gegen die drei Landesbediensteten am 12. November gesprochen werden.

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