: Spielervermittlung im Profifußball weiterhin heftig umstritten
Karlsruhe (ap/dpa) - Der „Spielerberater“ Holger Klemme ist endgültig mit dem Versuch gescheitert, für einen lange zurückliegenden Vereinswechsel des Fußballspielers Rudi Völler „Vermittlungsprovision“ zu kassieren. Die Klage Klemmes gegen die „Bavaria Holding GmbH“, die 1982 für den Wechsel Völlers von 1860 München zu Werder Bremen 1,15 Millionen Mark Ablöse bekommen hatte, wurde vom Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Mittwoch verkündeten Urteil abgewiesen. Für seine angebliche Vermittlung des Vereinswechsels hatte der 37jährige Klemme 143.000 Mark Provision plus Mehrwertsteuer plus Zinsen verlangt.
Mit seiner Klage war Klemme bereits vor dem Landgericht und dem Oberlandesgericht München gescheitert. Die Berufungsinstanz begründete die Entscheidung damit, daß Spielervermittlung als Arbeitsvermittlung anzusehen sei. Da dafür jedoch ausschließlich die Bundesanstalt für Arbeit zuständig sei, habe Klemme mit seiner angeblichen Vermittlung gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen und keinen Anspruch erworben. Der Bundesgerichtshof stellte jetzt lediglich fest, daß Klemmes Forderung verjährt sei, weil er seine Vermittlungstätigkeit gewerblich ausgeübt habe und damit die kurze Verjährungszeit von zwei Jahren gelte. Zu den heiß umstrittenen Rechtsfragen, ob die Spielervermittlung gegen das Arbeitsvermittlungsverbot der Bundesanstalt für Arbeit verstößt und ob entsprechende Verträge sittenwidrig sind, äußerten sich die Richter nicht. (Aktenzeichen: Bundesgerichtshof IVa ZR 19/88)
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